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1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der KENSINGFIELD Werbeagentur, Inhaber Björn Holm, (nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt), die als gewerbliche Kunden das Angebot der Agentur über deren Internetseite(n) nutzen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kundenwerden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Werbung, Marketing und Webdesign. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den einzelnen und detaillierten Produkt- und Leistungsbeschreibungen der Angebotspakete auf den Webseiten der Agentur (deutsch: www.kensingfield.de).

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Grundlage für die Agenturarbeit ist der Projektvertrag, der durch die durch den Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ übermittelte Bestellung zustande kommt.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Projektvertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und gilt für die vereinbarte Nutzung weltweit. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden für jede Zuwiderhandlung ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung der Agentur. Mehrfachnutzungen sind, soweit die Arbeiten der Agentur bei der erneuten Nutzung nicht verändert werden und soweit sie nicht durch Dritte genutzt werden, uneingeschränkt möglich.

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Der Vertrag kommt durch die durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ übermittelte Bestellung zustande. Es gilt die jeweils gesetzliche Widerrufregelung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kunde der Agentur ausschließlich gewerblicher Kunde ist.

4.2. Die Agentur stellt dem Kunden unterschiedliche Bezahlmöglichkeiten zur Auswahl, davon einige mit Vorausleistungsbedingung. Alle aktuellen Bezahlmöglichkeiten und Zahlungsbedingungen sind unter der Rubrik „Wie bezahle ich?“ auf der Webseite der Agentur jederzeit einsehbar. Ist der Kunde Rechnungskunde, so sind Rechnungen der Agentur innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum auszugleichen. Gewerbliche Kunden mit Sitz in Deutschland zahlen zuzüglich 19% gesetzliche Mehrwertsteuer, bei ausländischen Kunden können je nach Herkunft andere gesetzliche Regelungen gelten.

4.3. Bestellungen, die nicht oder nicht vollständig in Vorausleistung bezahlt worden sind, obwohl dies im Einzelfall Vertragsbedingung war, werden von der Agentur nicht bearbeitet. Nach angemessener Wartezeit, ob ein entsprechender Zahlungsvorgang doch noch stattfindet, werden eventuell angezahlte Beträge unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 20,00 € bzw. CHF 25.00 (für Kunden aus der Schweiz) zurückgezahlt und der Auftrag storniert.

5. Zusatzleistungen Logo, Texte, Schriften, Bilder, Druck

5.1. Die Angebotspakete der Agentur setzen voraus, dass Logo, Texte, Schriften und Bilder in verwendbarer Form gestellt werden. Kann oder will ein Kunde dies nicht leisten, kann er entsprechende Zusatzdienstleistungen während des Bestellprozesses auswählen, deren Preise jeweils eindeutig angegeben sind. Diese Zusatzdienstleistungen werden mit dem Ankreuzen Bestandteil des Projektvertrages. Besteht der Kunde auf eine bestimmte, kostenpflichtige Schriftart, so sind die Kosten für die Beschaffung vom Kunden zu tragen.

5.2. Da Druckdienstleistungen eine handwerkliche Tätigkeit darstellen, die nicht von der Agentur selbst sondern nur als Auftragsmittler erbracht wird, gilt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% als Erfüllung des Vertrages. Ein Anspruch auf Verrechnung entsteht erst bei Überschreitung dieser Grenze.

6. Geheimhaltungspflicht der Agentur

6.1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Er sichert der Agentur zu, für alle eingesandten Logos, Fotos, Bilder, Schriften, Skizzen und Texte im Besitz der vollständigen und uneingeschränkten Nutzungsrechte zu sein und stellt die Agentur von allen Urheberrechtsforderungen Dritter frei. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden – soweit es sich nicht um digitale Daten handelt - nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgesandt.

8. Gewährleistung und Haftung der Agentur

8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

8.2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtlicheSchutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9. Verwertungsgesellschaften

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten sein kann. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist ausschließlich der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

10. Leistungen Dritter

10.1. Von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12. Vertragsdauer

12.1. Der Vertrag tritt durch die durch den Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ übermittelte Bestellung in Kraft. Er wird für das bestellte Projekt geschlossen und endet automatisch mit der vollständigen Lieferung der zum Projekt gehörenden Bestandteile.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Allgemeine Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

13.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

14. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Bergisch Gladbach, 01. September 2022

KENSINGFIELD Werbeagentur
Inhaber: Björn Holm
Wingertsheide 11
51427 Bergisch Gladbach
Deutschland

 

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